Konstituierende Sitzung - Jürgen Koegel tritt sein Mandat an!
- M.Gschibowski

- 25. März
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Mit der heutigen konstituierenden Sitzung hat Jürgen Koegel offiziell sein Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestages angetreten. Der frisch gewählte Vertreter des Wahlkreises Heilbronn zieht damit in das Parlament ein, um die Interessen seiner Heimat in Berlin zu vertreten. Bei der Bundestagswahl im Februar konnte er sich mit einem klaren Votum durchsetzen.

Der gebürtige Eppinger bringt langjährige Erfahrung als Unternehmer und Führungskraft in der Wirtschaft mit. Innerhalb seiner Partei war er bereits in verantwortlichen Funktionen tätig, unter anderem im Landesvorstand.
„Dieses Mandat ist ein Auftrag, den ich mit großer Ernsthaftigkeit und ebenso großer Leidenschaft annehme. Es ist Zeit, Politik wieder klar, konservativ und zukunftsorientiert zu gestalten“,
erklärte Koegel im Vorfeld gegenüber Journalisten.
In den kommenden Tagen richtet er sein Berliner Büro ein und nimmt Gespräche mit Kollegen sowie den ersten Ausschüssen auf. Auch im Wahlkreis ist die Arbeit organisatorisch vorbereitet: Koegel wird künftig in Heilbronn-Neckargartach in der Bürogemeinschaft mit den Landtagsabgeordneten Dennis Klecker und Carola Wolle anzutreffen sein.
Mit seinem Einzug in das Parlament verstärkt Koegel den wirtschafts- und ordnungspolitischen Kurs seiner Fraktion. Weggefährten loben seine praxisorientierte Herangehensweise und seinen festen politischen Kompass.
Tradition und politisches Kalkül
Die Eröffnungssitzung des 21. Deutschen Bundestages brachte eine altbekannte Kontroverse mit sich. Der Antrag der AfD-Fraktion, zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren, wonach der älteste Abgeordnete die konstituierende Sitzung leitet, fand keine Mehrheit. In diesem Fall hätte Alexander Gauland den Vorsitz geführt.
Stattdessen blieb es bei der seit 2017 geltenden Praxis, den dienstältesten Abgeordneten mit dieser Aufgabe zu betrauen – eine Änderung, die seinerzeit eingeführt wurde, um die Sitzungsleitung durch einen AfD-Politiker zu verhindern. Damit wurde erneut eine parlamentarische Gepflogenheit außer Kraft gesetzt, die bis in das Jahr 1862 zurückreicht.



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